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Stimmabgabe mit Wählgeräten

Bis zum 28. November 2006 läuft eine Petition auf ersatzlose Streichung des § 35 des Bundeswahlgesetzes, der bei Wahlen den Einsatz von Wahlgeräten zulässt. Hauptargumente des Initiators der Petition: Beim Einsatz von Wahlgeräten ist der Wahlvorgang nicht mehr transparent, Manipulationen können unentdeckt bleiben und eine Neuauszählung bei Verdacht auf Unstimmigkeiten ist nicht möglich. Wahlvorstände können keine Gewähr für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Wahl übernehmen, da sie auf Hard- und Software und mögliche Manipulationen keinen Einfluss haben.

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